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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 22/07 AY ER   

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https://dejure.org/2007,17133
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 22/07 AY ER (https://dejure.org/2007,17133)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2007 - L 20 B 22/07 AY ER (https://dejure.org/2007,17133)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - L 20 B 22/07 AY ER (https://dejure.org/2007,17133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGG § 86 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 86 a Abs. 2 Nr. 5; AsylbLG § 9 Abs. 3; SGB X § 45 Abs. 1; SGB X § 50 Abs. 1
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Rückforderung, Rückforderungsbescheid, Adressat, Gesamtschuldner, Bestimmtheit, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - L 20 SO 20/06

    Bestimmtheit des Rücknahmebescheids über Leistungen der Sozialhilfe und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 22/07
    Zur Rückforderung hat der Senat in seinem Urteil vom 18.12.2006, L 20 SO 20/06 (Breith. 2002, 349-355) auf die hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungs- und Erstattungsbescheides hingewiesen (§ 33 Abs. 1 SGB X) und ausgeführt, dass sich derartige Bescheide an die einzelnen Leistungsempfänger richten müssen und aus ihnen zugleich zu ersehen sein muss, in welchem Umfang sie jeweils von der Rücknahme betroffen sein sollen bzw. welcher Erstattungsbetrag jeweils auf sie als Einzelperson entfallen soll.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 22/07
    Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.11.2006, in dem die Antragsgegnerin vorläufig verpflichtet wurde, den Antragstellern vom 11.10.2006 bis zum 31.12.2006 Leistungen nach § 3 AsylbLG zu gewähren, wurde durch Beschluss des Senats vom 02.03.2007 (L 20 B 68/06 AY ER) geändert, und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 33/07

    Sozialhilfe

    Mit Bescheid vom 19.01.2007 nahm daraufhin die Antragsgegnerin die Verwaltungsakte über die Gewährung von Leistungen für die Zeit vom 01.12.2006 bis 31.12.2006 in Höhe der geleisteten Kosten für die Unterkunft zurück und forderte von der Antragstellerin zu 1. sowie den Antragstellern zu 2. bis 4. einen Betrag von 782, 91 EUR zurück (Gegenstand des Verfahrens L 20 B 22/07 AY ER).
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